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Besuchsbegleitung

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Begleitete Besuche ermöglichen Treffen zwischen Eltern und Kindern in einem sicheren und verlässlichen Rahmen. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt. Ein begleitetes Besuchsrecht wird in der Regel vom Gericht oder von einer zuständigen Behörde angeordnet.

Wir unterstützen das Kind behutsam beim Kontakt mit seinen Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen. Dabei achten wir aufmerksam auf seine Bedürfnisse, Gefühle und Grenzen.

Gleichzeitig begleiten wir die Erwachsenen und helfen, Spannungen zu reduzieren. So können die Besuche möglichst ruhig und konfliktfrei stattfinden.
Die Begleitung wird individuell angepasst. In Absprache mit dem Kind, den Eltern und den zuständigen Stellen können die Treffen:
  • im familiären Umfeld
  • bei gemeinsamen Aktivitäten oder Ausflügen
  • oder in neutralen Räumen stattfinden.
Das Angebot ist flexibel. Es reicht von vollständig begleiteten Besuchen bis hin zu begleiteten Übergaben.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Besuchsbegleitung angezeigt?

Eine Besuchsbegleitung ist angezeigt, wenn Eltern Kind Kontakte ohne Unterstützung aktuell nicht dem Kindeswohl entsprechen oder mit erhöhten Risiken verbunden sind. Dies kann bei hohem Konfliktniveau, Loyalitätskonflikten, fehlender emotionaler Sicherheit oder unklaren Rahmenbedingungen der Fall sein.

Welches Ziel verfolgt die Besuchsbegleitung aus fachlicher Sicht?

Ziel ist es, den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder Bezugspersonen in einem sicheren, klar strukturierten Rahmen zu ermöglichen. Dabei stehen die emotionale Sicherheit des Kindes sowie stabile, entwicklungsfördernde Beziehungen im Vordergrund.

Wie wird das Kindeswohl während der begleiteten Besuche sichergestellt?

Die Besuchsbegleitung orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen, Signalen und Grenzen des Kindes. Fachpersonen beobachten den Kontakt, greifen bei Bedarf regulierend ein und sorgen dafür, dass das Kind sich sicher und altersgerecht begleitet fühlt.

Welche Rolle übernimmt die Besuchsbegleitung im Familiensystem?

Die Besuchsbegleitung fungiert als strukturierende, vermittelnde und schützende Instanz. Sie unterstützt das Kind in der Kontaktaufnahme und hilft Eltern, die Besuche ruhig, respektvoll und kindgerecht zu gestalten, ohne therapeutische Rollen einzunehmen.

Wie individuell ist die Ausgestaltung der Besuchsbegleitung?

Die Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und flexibel. Das Angebot reicht von vollbegleiteten Besuchen über teilbegleitete Kontakte bis hin zu begleiteten Übergaben. Art und Intensität der Begleitung werden gemeinsam mit der auftraggebenden Stelle festgelegt.

Wo können begleitete Besuche stattfinden?

Begleitete Besuche können je nach Situation und Auftrag 
  • im familiären Umfeld,
  • in neutralen Räumen oder
  • im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten und Ausflüge stattfinden. 
Der Ort wird im Hinblick auf Sicherheit, Belastbarkeit des Kindes und Zielsetzung ausgewählt.

Wie wird mit Konflikten oder Eskalationen während der Besuche umgegangen?

Die Besuchsbegleitung sorgt durch klare Strukturen und Präsenz für Deeskalation. Bei Bedarf wird regulierend eingegriffen, um das Kind zu schützen und die Besuchssituation zu stabilisieren.

Ist die Besuchsbegleitung zeitlich begrenzt?

Ja. Die Besuchsbegleitung ist in der Regel zeitlich befristet. Der Verlauf wird regelmässig überprüft und im Austausch mit der auftraggebenden Stelle beurteilt. Ziel kann eine Anpassung der Begleitung oder eine schrittweise Reduktion sein.

Nach welchen fachlichen Standards arbeitet KidZ als Fachbereich der RGB Consulting AG?

Die RGB Consulting AG ist Mitglied im SFP Fachverband Schweiz und orientiert sich an professionellen, ethischen und kindzentrierten Grundsätzen.

Wer finanziert die Besuchsbegleitung?

In der Regel erfolgt die Finanzierung subsidiäre über die Verwaltungsbehörde (z.B. Sozialamt, Soziale Dienste). Die Verwaltungsbehörde kann Kostenbeteiligungen von den Eltern prüfen.