Kindsverfahrensvertretung
In der Kindsverfahrensvertretung vertreten wir Kinder und Jugendliche als unabhängige Rechtsvertretung in familienrechtlichen und Kindesschutzverfahren nach Artikel 314a ff. ZGB sowie in Trennungs- und Scheidungsverfahren nach Art. 299 ZPO.
Im Zentrum unserer Arbeit steht der Wille des Kindes. Wir sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre Sichtweisen, Wünsche und Anliegen im Verfahren einbringen können und ernst genommen werden. Gleichzeitig achten wir darauf, dass sie zu ihren verfahrensmässigen Rechten kommen und behalten ihre Bedürfnisse und ihr Wohl stets im Blick.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche fachlich kompetent, altersgerecht und verlässlich durch das rechtliche Verfahren und stärken sie darin, ihre Stimme selbstbewusst zu vertreten.
Kinderanwältinnen und Kinderanwälte werden in der Regel durch Gerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingesetzt.