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Kindsverfahrensvertretung

In der Kindsverfahrensvertretung vertreten wir Kinder und Jugendliche als unabhängige Rechtsvertretung in familienrechtlichen und Kindesschutzverfahren nach Artikel 314a ff. ZGB sowie in Trennungs- und Scheidungsverfahren nach Art. 299 ZPO.

Im Zentrum unserer Arbeit steht der Wille des Kindes. Wir sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre Sichtweisen, Wünsche und Anliegen im Verfahren einbringen können und ernst genommen werden. Gleichzeitig achten wir darauf, dass sie zu ihren verfahrensmässigen Rechten kommen und behalten ihre Bedürfnisse und ihr Wohl stets im Blick.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche fachlich kompetent, altersgerecht und verlässlich durch das rechtliche Verfahren und stärken sie darin, ihre Stimme selbstbewusst zu vertreten.
Kinderanwältinnen und Kinderanwälte werden in der Regel durch Gerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Kindsverfahrensvertretung?

Die Kindsverfahrensvertretung (auch Kinderanwaltschaft genannt) ist die unabhängige rechtliche Vertretung eines Kindes oder Jugendlichen in einem Verfahren. Sie stellt sicher, dass das Kind über das Verfahren informiert ist und sein Wille sowie seine Interessen angemessen eingebracht werden.

In welchen Verfahren wird eine Kindsverfahrensvertretung eingesetzt?

Kindsverfahrensvertretungen kommen unter anderem zum Einsatz:
  • in Kinderschutzverfahren nach Art. 314a ff. ZGB
  • in Trennungs- und Scheidungsverfahren nach Art. 299 ZPO
  • bei Fragen zum persönlichen Verkehr
  • bei Fragen zu Obhut und Betreuung
  • bei Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • bei fürsorgerischer Unterbringung von Minderjährigen
  • bei anderen Kinderschutzmassnahmen

Wer setzt eine Rechtsvertretung des Kindes ein?

In der Regel erfolgt die Einsetzung durch:
  • Zivilgerichte
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
In bestimmten Fällen kann auch ein urteilsfähiges Kind oder ein Elternteil die Einsetzung beantragen.

Welche Aufgaben übernimmt die Kindsverfahrensvertretung?

Die Rechtsvertretung des Kindes:
  • klärt den Kindeswillen und bringt ihn ins Verfahren ein
  • informiert das Kind verständlich über Ablauf und Bedeutung des Verfahrens
  • vertritt das Kind unabhängig von den Elterninteressen
  • trägt relevante Sichtweisen und zusätzliche Sachverhaltsinformationen zur Entscheidungsfindung bei

Welchen Nutzen hat eine Kindsverfahrensvertretung?

Eine Kindsverfahrensvertretung trägt dazu bei, dass:
  • die Partizipation des Kindes im gesamten Verfahren gesichert ist
  • das Kind eine eigene, unabhängige Stimme erhält
  • Kinder während des Verfahrens begleitet und informiert sind
  • Entscheidungsgrundlagen differenzierter und kindzentrierter werden
  • einvernehmliche und nachhaltige Lösungen wahrscheinlicher werden

Wann ist die Einsetzung einer Kindsverfahrensvertretung besonders angezeigt?

Eine Rechtsvertretung des Kindes ist insbesondere sinnvoll, wenn:
  • Eltern unterschiedliche oder widersprüchliche Anträge stellen
  • Loyalitätskonflikte für das Kind bestehen
  • schwerwiegende Entscheidungen zur Zukunft des Kindes anstehen (z. B. Ausbildung, Gesundheit)
  • eine Fremdplatzierung geprüft wird
  • Hinweise auf psychische oder physische Gewalt bestehen
  • Manipulation oder systematische Falschinformation des Kindes vorliegt
  • die Angemessenheit gemeinsamer elterlicher Anträge fraglich ist
  • komplexe oder langwierige Abklärungen zu erwarten sind

Ist die Kindsverfahrensvertretung parteiisch?

Nein. Die Kindsverfahrensvertretung ist ausschliesslich dem Kind verpflichtet. Im Mittelpunkt steht der geäusserte oder ermittelte Kindeswille, den sie im Verfahren unabhängig von den Eltern und anderen Beteiligten vertritt und einbringt, unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Wer finanziert die Kindsverfahrensvertretung?

Kinderanwältinnen und Kinderanwälte werden von Gerichten oder den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) bestellt. In der Regel gelten ihre Honorare als Verfahrenskosten. Die Finanzierung ist im Einzelfall zu klären.