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Familienrat

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Familien entwickeln im Familienrat gemeinsam mit ihrem Umfeld eigene Lösungen für herausfordernde Situationen. Das partizipative Verfahren stärkt Selbstverantwortung und nutzt Ressourcen aus der Lebenswelt der Familie.

Der Familienrat (Family Group Conference) ist ein strukturiertes, partizipatives Verfahren zur Unterstützung von Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Familien entwickeln gemeinsam mit ihnen nahestehenden Personen eigenverantwortlich tragfähige Lösungspläne und setzen das Prinzip «Hilfe zur Selbsthilfe» konsequent um.

Durch die Einbindung eines erweiterten sozialen Netzwerks entstehen Lösungen, die von der Familie akzeptiert und von ihrer Lebenswelt mitgetragen werden. Der Familienrat kann sowohl im freiwilligen als auch im gesetzlichen Kindesschutz eingesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Warum ein Familienrat?

Der Familienrat fördert Mitbestimmung, stärkt die Selbstwirksamkeit der Familie, nutzt vorhandene Ressourcen und bezieht soziale Netzwerke aktiv ein. Der Ansatz ist kultursensibel und lebensweltorientiert.

Wer nimmt am Familienrat teil?

Am Familienrat treffen sich die Familie sowie weitere Verwandte und nahestehende Personen aus dem sozialen Umfeld, um gemeinsam Lösungen für ein bestehendes Problem zu erarbeiten.

Was ist das Ziel eines Familienrats?

Ziel ist es, dass die Familie einen eigenen Lösungsplan erstellt, der sowohl ihren Bedürfnissen als auch den Sorgen und Anforderungen der beteiligten Fachpersonen entspricht.

Wie läuft ein Familienrat ab?

Nach sorgfältiger Vorbereitung findet ein Treffen statt, in dem die Familie eigenständig einen Lösungsplan entwickelt. Dieser wird dokumentiert und von allen Beteiligten umgesetzt.

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Wer kann einen Familienrat beauftragen?

Ein Familienrat kann durch die KESB, Berufsbeistandspersonen oder direkt durch die Familie selbst initiiert werden. Voraussetzung ist das Einverständnis der Familie.

Was passiert nach dem Familienrat?

Alle Teilnehmenden erhalten den gemeinsam erarbeiteten Plan. Nach einem festgelegten Zeitraum (in der Regel ca. drei Monate) findet ein Folgetreffen zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Vereinbarungen statt.

Wer finanziert den Familienrat?

Die Finanzierung des Familienrats ist im Einzelfall abzuklären. Sie kann subsidiär über die Verwaltungsbehörde (z.B. Sozialamt, Soziale Dienste) erfolgen. Die Verwaltungsbehörde kann Kostenbeteiligungen von den Eltern prüfen. Die Kosten des Familienrats können je nach zuweisender Stelle auch Verfahrenskosten (KESB, Gericht) darstellen. Die Finanzierung ist im Einzelfall zu klären.