Das Aufnahmeverfahren der Sozialhilfe beeinflusst den Zugang zu den materiellen und immateriellen Leistungen, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Dieses Verfahren ist aus zwei Gründen von besonderer Bedeutung: Die Ausgestaltung und Organisation des Aufnahmeverfahrens hat einerseits einen Einfluss auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit, auf den Umfang und auf die Art und Weise der Hilfeleistungen. Und andererseits beeinflusst die Art und Weise, wie der Erstkontakt mit dem Sozialdienst erfolgt, den weiteren Verlauf des Hilfsprozesses entscheidend.
Mitarbeitende von Sozialämtern und Sozialdiensten sowie Mitglieder von Sozialhilfebehörden
CHF 540 inkl. Unterlagen und Verpflegung