Seminar 9 – Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen im Rahmen von Sozialhilfe und vorrangigen Leistungen / Schnittstellen zwischen KESB, Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden
Rechtsgrundlagen für die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Sozialhilfe
Voraussetzungen zur Finanzierung im Rahmen der Sozialhilfe sowie der vorrangigen IVSE, Opferhilfe und Sozialversicherungen
Konkrete Vorgehensweise und sachgerechtes Geltendmachen von vorrangigen Leistungen inkl. Elternbeitrags- und Verwandtenbeitragsberechnung