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Seminar 28 – Opferhilfe und Schnittstellen zum Kindesschutz und zur Sozialhilfe

Gemäss Art. 124 der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone dafür, dass Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind, zeitnahe, unentgeltliche und umfassende Hilfe erhalten und angemessen entschädigt werden, wenn sie durch die an ihnen verübte Straftat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Die Opferhilfe richtet sich in erster Linie nach der Opferhilfegesetzgebung (OHG) des Bundes sowie nach der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO).

Die Opferhilfeleistungen (Soforthilfe, langfristige Hilfe, Entschädigung und Genugtuung) sind gegenüber den Leistungen der Privat- und Sozialversicherungen subsidiär. Hingegen gehen die Leistungen der Opferhilfe grundsätzlich den Sozialhilfeleistungen vor, weil Ziel und Zweck der Opferhilfe sind, dass Opfer im Sinne des OHG nicht sozialhilfeabhängig werden sollen.

Das Seminar soll Personen, welche im beruflichen oder privaten Alltag Berührungspunkte zum Thema aufweisen, sowie auch alle anderen interessierten Personen über Art, Umfang und Vorrang der Opferhilfeleistungen, ihre Geltendmachung sowie die Schnittstellen zwischen Opferhilfe, Kindesschutz und Sozialhilfe sowie Fallstricke im Zusammenhang mit der gegenseitigen Subsidiarität der Opferhilfe und Sozialhilfe anhand von Praxisbeispielen auf den neuesten Stand bringen.


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Datum09.03.2027 - 09.03.2027
KostenCHF 280
Uhrzeit00:00:00 - 00:00:00
LocationTestort
Zielgruppe

Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Mitglieder von Sozialbehörden, Mitarbeitende von Berufsbeistandschaften, private Mandatsträger sowie weitere interessierte Personen

Zeitplan
Das ist der Zeitplan
Kosten

CHF 280 inkl. Unterlagen und Pausengetränk




Marc Wiesli
Geschäftsleitung, Geschäftsführer
T +41 71 372 00 31
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Edwin Bigger
Rechtsdienst
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