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Seminar 2 – Zusammenarbeit Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden

Die zentrale Problematik in der Zusammenarbeit zwischen Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden liegt in der Schnittstelle zwischen diesen beiden Bereichen, die nicht die gleichen Aufgaben und Rechtsgrundlagen haben und bis zu einem gewissen Grad auch nicht von den gleichen Gemeinwesen abhängen. So stellt sich bei Personen, die gleichzeitig verbeiständet sind und Sozialhilfeleistungen beziehen, die Frage der Rollenklärung und Aufgabenteilung zwischen Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden.

 

  • Herausforderungen und zentrale Problematik in der Zusammenarbeit sowie Problemstellungen in der Praxis
  • Klärung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Rollen, Aufgaben und Pflichten der Beiständinnen und Beistände im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie der Sozialhilfefachpersonen in der persönlichen und finanziellen Sozialhilfe
  • Grundprinzipien der persönlichen und finanziellen Sozialhilfe
  • Arten und Voraussetzungen der finanziellen Sozialhilfe
  • Rechte und Pflichten der bedürftigen Personen und ihrer Beiständinnen und Beistände im Rahmen der finanziellen Sozialhilfe
  • Umgang mit Schweigepflicht und Datenschutz sowie mit gesetzlichen Auskunftsansprüchen bzw. -pflichten
  • Gemeinsame und unterschiedliche Ziele in der Zusammenarbeit
  • Aspekte für eine beidseits gelingende Zusammenarbeit
  • Aufgabenabsprache und -teilung zwischen Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden bei verbeiständeten Sozialhilfebeziehenden mit Beispielen für die Aufgabenteilung

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Datum -
Kosten280
Uhrzeit00:00:00 - 00:00:00
LocationTestort
Zielgruppe

Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften
sowie Mitglieder von Sozialhilfe- und KES-Behörden

Zeitplan
Das ist der Zeitplan
Kosten

CHF 280 inkl. Unterlagen und Pausengetränk




Marc Wiesli
Geschäftsleitung, Geschäftsführer
T +41 71 372 00 31
marc.wiesli@rgb-sg.ch
Edwin Bigger
Rechtsdienst
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