Beratung anfragen

Seminar 19 – Ergänzungsleistungen – Hypothetisches Einkommen und Vermögensverzicht

Wenn eine teilinvalide oder verwitwete EL-beziehende Person ein geringes Erwerbseinkommen erzielt, als zumutbar wäre, rechnet die EL-Stelle bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen ein hypothetisches Erwerbseinkommen an. Dasselbe gilt auch für nichtinvalide Ehepartner/-innen und eingetragene Partner/-innen.

Im Rahmen der Ergänzungsleistungen werden zudem Vermögenswerte angerechnet, auf die verzichtet worden ist.

Dadurch fallen die Ergänzungsleistungen nicht existenzsichernd aus.

Was müssen die betroffenen Personen oder ihre beratenden und betreuenden Personen wissen?

  • Grundzüge und rechtliche Grundlagen
  • Teilinvalide Personen, nicht invalide Witwen, Ehepartner/-innen oder eingetragene Partner/-innen: Wann erfolgt die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, wann nicht?
  • Verzicht auf übrige Einkünfte
  • Veräusserungen von Vermögenswerten ohne Rechtspflicht und ohne gleichwertige Gegenleistung
  • Unbelegte Vermögensveräusserungen
  • Übermässiger Vermögensverbrauch
  • Häufige Praxisprobleme und geltende Rechtsprechung
  • Fallbeispiele

Anmelden
Datum -
Kosten540
Uhrzeit00:00:00 - 00:00:00
LocationTestort
Zielgruppe

Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften, Mitglieder von Sozialhilfebehörden und KESB-Mitarbeitende

Zeitplan
Das ist der Zeitplan
Kosten

CHF 540 inkl. Unterlagen und Verpflegung

 




Marc Wiesli
Geschäftsleitung, Geschäftsführer
T +41 71 372 00 31
marc.wiesli@rgb-sg.ch
Fabian Bigger
Geschäftsleitung, Leiter Rechtsdienst
fabian.bigger@rgb-sg.ch