Die zentrale Problematik in der Zusammenarbeit zwischen Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden liegt in der Schnittstelle zwischen diesen beiden Bereichen, die nicht die gleichen Aufgaben und Rechtsgrundlagen haben und bis zu einem gewissen Grad auch nicht von den gleichen Gemeinwesen abhängen. So stellt sich für Personen, die gleichzeitig verbeiständet sind und Sozialhilfeleistungen beziehen, die Frage der Rollenklärung und Aufgabenteilung zwischen Berufsbeistandschaften und Sozialhilfebehörden.
Wer kümmert sich darum, welche Schritte im Hilfsprozess unternommen werden zur Verbesserung der Situation der betroffenen Person?
Wie kann man in gemeinsamer Absprache die verbeiständeten Personen in ihrem Prozess bestmöglich motivieren, begleiten und unterstützen sowie Unterlassungen und Doppelspurigkeiten vermeiden?
Fachpersonen der persönlichen und finanziellen Sozialhilfe, Mitarbeitende von Sozialämtern, Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sowie Mitarbeitenden von Berufsbeistandschaften
CHF 280.00 inkl. Unterlagen und Pausengetränk